Ihr Partner für Sicherheit!
Sicherheit und Qualität seit über 30 Jahren.
Von dieser Erfahrung profitieren unsere Kunden weltweit. Mit Flexibilität und Schnelligkeit reagieren wir auf neue Herausforderungen. Ca. 100 Mitarbeiter stehen für Kompetenz und Know-How. An unserem norddeutschen Firmensitz vor den Toren Oldenburgs, bieten wir modernste Arbeitsbedingungen und Fertigungsprozesse. Hier werden in einer Produktionshalle von 5000 qm die Bereiche Hitzeschutz, Arbeitsschutz, Isoliertechnik, Laserschutz, Gesundheitsschutz und Batterieschutz gefertigt.
Durch die Zusammenarbeit mit renommierten Zertifizierungsstellen bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Sicherheit, welche von der Berufsgenossenschaft gefordert wird. Sie erhalten nicht nur Zertifikate, Baumusterprüfbescheinigungen und Konformitätserklärungen, sondern auch Checklisten und Auswertungen für die:
✓ Arbeitsplatzsanalyse
✓ Gefährdungsanalyse
✓ Testberichte
✓ Gefahrenanalyse
✓ Bedarfsanalyse
Diese Prozesse sichern wir mit dem Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015 und zusätzlich die der Produktion gemäß Modul D der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und Modul D der Richtlinie 2014/90/EU für Schiffsausrüstung.



Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die zertifizierte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) von JUTEC.
Zertifizierte Sicherheit
Wir bieten die Sicherheit, welche von der Berufsgenossenschaft gefordert wird:
✓ CE-Kennzeichnung
✓ KAT-Kennzeichnung
✓ Konformitätserklärung
✓ und vieles mehr!
Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.
Durch diese Bescheinigung wird nachgewiesen, dass ein Baumuster den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (2016/425 Persönliche Schutzausrüstung) entspricht.
Achtung: Eine Gewebezertifizierung ersetzt keine Baumusterprüfbescheinigung! Eine vollständige Zertifizierung benötigt beide Bescheinigungen.
Herstellerinformationen über die PSA muß dem Anwender in seiner Landessprache schriftlich, oder per Download, zugänglich gemacht werden.
Folgende Daten sind erforderlich:
- Name und volle Anschrift des Herstellers oder seines autorisierten Repräsentanten
- Produktkennzeichnung
- Information über verfügbare Größen
- Verweis auf die relevanten europäischen Normen
- Piktogramme, die die Gefahrenklasse angeben
- Reinigungsanweisungen
Nach der PSA-Verordnung 2016/425 sind auf dem Etikett von „Kategorie III Produkten“ folgende Inhalte und Informationen zwingend notwendig: